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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 16 KR 3/03   

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https://dejure.org/2003,14158
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 16 KR 3/03 (https://dejure.org/2003,14158)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.03.2003 - L 16 KR 3/03 (https://dejure.org/2003,14158)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. März 2003 - L 16 KR 3/03 (https://dejure.org/2003,14158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenerstattung eines Bildschirmlesegeräts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät mit Echtfarben; Erkrankung an einer hochgradigen Sehbehinderung; Ersetzung des Schwarz-Weiß-Gerätes mit einem Gerät in Echtfarben; Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Versorgung mit Hilfsmitteln; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R

    Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 16 KR 3/03
    Mit der sozialen Rehabilitation Behinderter sind die soziale Entschädigung und die Sozialhilfe (Eingliederungshilfe) nach dem Bundessozialhilfegesetz beauftragt (BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 32 mit weiteren Nachweisen).

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu derartigen Grundbedürfnissen die allgemeinen Verrichtungen des täglichen Lebens wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, die auch die Aufnahme von Information, die Kommunikation mit anderen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens (Schulwissens) umfassen (siehe BSG vom 16.09.1999, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 16 KR 3/03
    Hingegen werden nur mittelbar oder nur teilweise die Organfunktion ersetzende Mittel lediglich dann als Hilfsmittel im Sinne der Krankenversicherung angesehen, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebensbereich (Beruf/Gesellschaft/Freizeit), sondern im gesamten täglichen Leben (allgemein) zu beseitigen oder mildern und damit ein "Grundbedürfnis des täglichen Lebens" betreffen (ständige Rechtsprechung, so zuletzt BSG, Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nrn. 29; mit weiteren Nachweisen).

    Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, dem durch seine Krankheit oder Behinderung beeinträchtigten Menschen die eigenständige und unabhängige Erfüllung seiner vitalen Lebensbedürfnisse zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 06.08.1998, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Lese-Sprech-Gerät - Braillezeile -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 16 KR 3/03
    Wie in allen anderen Bereichen der Leistungsgewährung müssen auch Hilfsmittel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und sie dürfen das Maß des Notwendigen (Erforderlichen) nicht überschreiten; Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen, § 12 Abs. 1 SGB V (siehe BSG Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 4/02 R).

    Dass bei einem Echtfarbengerät mit mehreren Millionen Farben ein brillianteres Bild erzeugt werden kann, wie dies Dr. K ... ausgeführt hat, bietet somit nur eine geringfügige Verbesserung und bedeutet nur einen geringfügigen Gebrauchsvorteil (vgl. BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 4/02 R).

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 16 KR 3/03
    Denn die Rechtsprechung versteht das Grundbedürfnis nur iS eines Basisausgleichs und nicht iS eines vollständigen Gleichziehens mit den letztlich unbegrenzten Möglichkeiten des Gesunden (BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R).
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 16 KR 3/03
    Bereits zu der Vorgängervorschrift des § 182 b RVO hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden (BSGE 45, 133 = SozR 2200 § 182 b Nr. 4), dass der vom Gesetzgeber angestrebte Leistungsumfang nicht aus dem (zu weiten) Wortlaut der gesetzlichen Vorschrift abgelesen, sondern nur unter Berücksichtigung seiner Einbettung in das Gesamtsystem der sozialen Sicherheit bestimmt werden kann.
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